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   BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19   

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https://dejure.org/2019,45870
BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19 (https://dejure.org/2019,45870)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19 (https://dejure.org/2019,45870)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 2 BvR 1890/19 (https://dejure.org/2019,45870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 152a VwGO
    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - und die Auslagenerstattung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 13.04.2011 - 1 BvR 689/11

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der PKH-Bewilligung und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Dennoch entspricht es nicht der Billigkeit, die Erstattung der Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens anzuordnen, weil die Verfassungsbeschwerde vor Erlass der Abhilfeentscheidung, das heißt vor Erlass des Beschlusses vom 27. September 2019, infolge der noch offenen - statthaften - Anhörungsrüge unzulässig war (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2015, § 34a Rn. 39).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Dennoch entspricht es nicht der Billigkeit, die Erstattung der Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens anzuordnen, weil die Verfassungsbeschwerde vor Erlass der Abhilfeentscheidung, das heißt vor Erlass des Beschlusses vom 27. September 2019, infolge der noch offenen - statthaften - Anhörungsrüge unzulässig war (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2015, § 34a Rn. 39).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

    Zum anderen war die Verfassungsbeschwerde bis zur Zustellung des Beschlusses vom 8. April 2021 wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2019 - 2 BvR 1890/19 -, Rn. 3; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 39).
  • BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 2255/21

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung

    Hinsichtlich des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entspricht die Anordnung der Auslagenerstattung zugunsten des Beschwerdeführers auch deshalb nicht der Billigkeit, weil die Verfassungsbeschwerde bis zur Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (Beschluss vom 17. Januar 2022) wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig war (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2019 - 2 BvR 1890/19 -, Rn. 6; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 39).
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